Kinderinvaliditätsversicherung

Die Kinderinvaliditätsversicherung ist eine spezielle Form der Unfallversicherung. Sie sichert die langfristigen finanziellen Folgen von Schwerbehinderungen bei Kindern ab. Besonderheit: Im Gegensatz zu einer „normalen“ Unfallversicherung können nicht nur Unfälle sondern auch Krankheiten Auslöser einer Schwerbehinderung und somit der Versicherungsleistung sein. Üblicherweise leistet der Versicherer, sobald das Versorgungsamt dem Kind einen GdB (Grad der Behinderung) von 50 oder darüber bescheinigt hat.

 

Die Auswirkungen eines solchen Ereignisses können für betroffene Familien extrem sein. Persönliche Einschränkungen, erhöhter Betreuungsbedarf oder spezielle Therapien müssen bewältigt werden und gehen nicht selten zu Lasten von Beruf und Einkommen der Eltern. Die späteren Ausbildungs- und Erwerbsmöglichkeiten eines schwerbehinderten Kindes können je nach Art und Grad der Behinderung eingeschränkt sein und damit auch sein zukünftiges Einkommen.

 

Die Leistung aus einer Kinderinvaliditätsversicherung erfolgt üblicherweise als monatliche Rente in vorher vereinbarter Höhe. Diese Rente wird dann je nach Entwicklung der Schwerbehinderung bis zu lebenslang geleistet. Zusätzlich zu dieser Kernleistung können in manchen Versicherungstarifen weitere Leistungsbausteine wie z.B. eine Einmalzahlung zu Beginn eines Leistungsfalles, vereinbart werden.

 

Möchte man sein Kind in einer Kinderinvaliditätsversicherung versichern, ist zu beachten, dass vom Versicherer im Versicherungsantrag Risiko- und Gesundheitsfragen gestellt werden, um das von ihm zu übernehmende Risiko prüfen und einschätzen zu können. Bestehen bereits Vorerkrankungen oder Behinderungen, so werden diese im Regelfall nicht versichert. Es kann also zu Leistungsausschlüssen im Versicherungsvertrag oder Antragsablehnungen kommen.

 

Vorsicht: Fehlende, falsche oder bagatellisierende Angaben im Versicherungsantrag können dazu führen, dass der Versicherer gemäß den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes im Extremfall leistungsfrei ist. Es empfiehlt sich daher, einen derartigen Versicherungsschutz nicht ohne Hilfe eines qualifizierten Vermittlers einzudecken.

 

Stand: 22.09.2015

 

 

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Richard Müller

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