Mit dem Begriff "Altersversorgung" ist grundsätzlich die Besorgung eines lebenslangen Einkommens ("Rente") zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten im Ruhestand nach dem Wegfall des aktiven Arbeitseinkommens gemeint.
Nicht gemeint sind hier in diesem Zusammenhang Maßnahmen zum allgemeinen Vermögensaufbau, z. B. Bildung von Sparguthaben oder Rücklagen für Anschaffungen oder Reinvestitionen. Diese haben im Regelfall keinen direkten Bezug zum laufenden Alterseinkommen und werden hier als Ergänzung dazu angesehen.
Altersversorgung darf kein "Blindflug" sein sondern muss überwacht und gesteuert werden. Neben der laufenden Überwachung der bestehenden Altersversorgungsmaßnahmen muss es Ziele geben, anhand derer die persönliche Altersversorgung gemessen werden kann.
Je sorgfältiger Sie Ihre Altersversorgung planen, ausfinanzieren und überwachen, umso höher ist Ihre Chance, im Ruhestand über das notwendige Einkommen zu verfügen.
Schicht 1 | Schicht 2 | Schicht 3 |
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Gesetzliche Rente
Berufsständische Versorgungswerke
Basis-Rente ("Rürup") |
Riester-Rente
Betriebliche Altersversorgung
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Private Rentenversicherung
Kapitalversicherung
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Das deutsche Rentensystem ist in drei Schichten gegliedert. Jede Schicht wird unterschiedlich gefördert und steuerlich behandelt. Entsprechend ihrer Unterschiede sowie Stärken und Schwächen müssen diese drei Schichten in der persönlichen Altersversorgungsplanung in einer auf den eigenen Bedarf angepassten Form berücksichtigt werden.
Versicherungsförmige Altersversorgung findet neben der gesetzlichen Rentenversicherung über die unterschiedlichen Arten privater Rentenversicherungen statt. Kein anderes Vorsorgeinstrument als eine Rentenversicherung kann das bieten, was im Rahmen der Altersversorgung am dringendsten benötigt wird: Lebenslanges, kalkulierbares Alterseinkommen: Rente.