Als Versicherungsmakler bin ich gesellschaftsunabhängiger Versicherungsvermittler. Die Vermittlung erfolgt nicht im Auftrag von Versicherungsunternehmen sondern im Kundenauftrag. Im Rahmen meiner Vermittlungstätigkeit bin ich überwiegend für private Haushalte und Personen und ggf. kleine Unternehmen tätig.
Über die Vermittlung von Versicherungsverträgen hinaus unterstützt der Versicherungsmakler den Kunden auch weiterhin, z. B. bei der Meldung und Bearbeitung von Schadenfällen.
Weitere Finanzprodukte wie z. B. Finanzierungen, Bankprodukte, geschlossene Fonds/Beteiligungen und ähnliche Finanzprodukte vermittle ich nicht.
Beratung und Vermittlung erfolgt in meinen Geschäftsräumen.
Die Zusammenarbeit zwischen Versicherungsmakler und Kunde wird in verschiedenen Rechtsvorschriften und im Versicherungsmaklervertrag geregelt. Dieser Versicherungsmaklervertrag wird zwischen Versicherungsmakler und Kunde geschlossen und beinhält neben den gegenseitigen Rechten und Pflichten auch die notwendigen Vollmachten für den Versicherungsmakler ("Maklervollmacht").
Versicherungsvermittlung und die dazugehörigen Nebenleistungen (z. B. Beratung, Serviceleistungen) sind nicht kostenfrei. Die sogenannte Maklercourtage (Maklerlohn) ist üblicherweise in den Versicherungsprämien, die Sie an den Versicherer bezahlen, bereits enthalten und wird dem Makler vom Versicherer vergütet ("Provisionsmodell"). Alternativ oder ergänzend können auf Wunsch und je nach Verfügbarkeit grundsätzlich auch andere Vergütungsformen vereinbart werden ("Honorarvermittlung").